Prothesenversorgung: Wie und woher bekomme ich meine Prothese?

Heutige moderne Prothesensysteme können bereits die Funktionen Deines amputierten Arms oder Beins in Teilen ersetzen, auch wenn wir hier noch nicht von einem 100%igen Ersatz sprechen können.  Die moderne Prothetik kann Dir trotzdem dabei helfen ein mobiles, unabhängiges und aktives Leben zu führen. Dafür muss sie perfekt auf Dich, Deine körperliche Konstitution und Deine Bedürfnisse abgestimmt sein. Ziel ist es, Dir optimale Funktionalität zu bieten und eine natürliche Bewegung zu erlauben. Letztlich geht es darum, größtmögliche Mobilität, Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erreichen. Für die Verordnung der Prothese ist Dein behandelnder Arzt zuständig. Abhängig vom Verlauf der Wundheilung bestimmt er/sie, in Absprache mit Deinem/Deiner OrthopädietechnikerIn, den richtigen Zeitpunkt der ersten Prothesenversorgung. Sprich: Sobald es der Zustand Deines Stumpfes zulässt, können Vermessung und Aufbau Deiner ersten Prothese beginnen. Nach einer Interimsversorgung mit einer zweckmäßigen Interimsprothese steht die endgültige Versorgung (Definitivversorgung) mit einer Arm- bzw. Beinprothese an.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Schweiz werden die Kosten für eine Prothese je nach Situation der betroffenen Person von der Invaliden-, Unfall- oder Krankenkasse übernommen.

Wenn Du erwerbstätig bist und die Amputation aufgrund einer Krankheit erfolgt, wird Deine Prothese in der Regel von der Invalidenversicherung bezahlt.

Bei einer unfallbedingten Amputation ist die obligatorische Unfallversicherung zuständig, bzw. wenn Du keine Anstellung hast, die Unfallversicherung Deiner Krankenkasse. Bei Fremdverschulden nimmt diese Regress auf den eventuellen Dritten und dessen Haftpflichtversicherung.

Prothesenträger:innen im erwerbsfähigen Alter haben meist auch Anrecht auf eine zweite, sogenannte Ersatz-Prothese. Auch Reparaturen, Änderungen, Neuanpassungen und Stumpfstrümpfe werden in der Regel bezahlt.

Wird die Prothese nicht von der IV oder der Unfallversicherung übernommen tritt die Krankenkasse ein. Hier musst Du die Prothese zunächst selbst bezahlen und danach von der Krankenkasse zurückfordern, wobei Selbstkosten wie Selbstbehalt und Franchisen fällig werden können. Wichtig ist deshalb, dass Du die Kostenübername zuerst abklärst.

IV-Versicherte, die ihren Anspruch auf Hilfsmittel zum ersten Mal anmelden, müssen ein entsprechendes Anmeldeformular bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons einreichen. Diese prüft, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch besteht. 

Alle hier genannten Versicherer legen Wert darauf, dass die Prothese wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf die bestmögliche Prothese.

Bei Fragen oder Unsicherheiten wende ich an Dein:e Orthopädietechniker:in. Er/Sie kennt die Rahmenbedingungen und kann Dich beraten und unterstützen.

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